Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Nennhausen, auf der Hauptstraße  wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 82 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto,1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 25 Abs 2a StVG

Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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