Am 26.03.2016 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit , Hamburg, Jahnring ggü 21, um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät 58 km/h. Frontfoto liegt vor. Verwarnungsgeld: 15,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

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