Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 64319 Pfungstadt, auf der Eschollbrückerstr. ,FR Eschollbrücken die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 45 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 15 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Lasergerät und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk v. Pfungstadt

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