In Hamburg, Rothenbaumchaussee 134, in bd. Richtungen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 8 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lichtschrankenmessung mit Foto 38 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Aktenführende  Bußgeldstelle Hamburg übersandte Verwarnung / Anhörung

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