Handykontrolle 75387 Neubulach-Altbulach im Überblick
Zur Messstelle 75387 Neubulach-Altbulach, auf der Waldecker Strr. Höhe Friedhofsparkplatz ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Zugeordnete Bußgeldstelle: Bußgeldstelle Landkreis Calw.
- Überwachung
- Handynutzung am Steuer
- Ort
- Neubulach
- Landkreis
- Landkreis Calw
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Postleitzahl
- 75387
- Messgeräte
- Lichtschrankenmessung
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Landkreis Calw
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- Oktober 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Ausrichtung: Die Lichtschranken müssen parallel zueinander und zur Fahrbahn stehen.
- Störungen: Andere Fahrzeuge oder Gegenstände können die Lichtschranken unterbrechen.
Dokumentierte Fälle an der Handykontrolle 75387 Neubulach-Altbulach
-
Oktober 2019
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in 75387 Neubulach-Altbulach, auf der Waldecker Strr. Höhe Friedhofsparkplatz festgestellt, Bußgeldstelle Landkreis Calw
Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG
Bußgeld an der Handykontrolle 75387 Neubulach-Altbulach
Wer beim Fahren ein Handy, Tablet oder Navi in die Hand nimmt, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt. Das gilt auch an der roten Ampel, solange der Motor läuft.
Handy am Steuer
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Handy oder anderes elektronisches Gerät beim Fahren aufgenommen oder gehalten | 100 € | 1 | – | Kostenlos prüfen |
| … mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| … beim Radfahren | 55 € | – | – | Kostenlos prüfen |
Messtechnik an der Handykontrolle 75387 Neubulach-Altbulach
Lichtschrankenmessung
An der Handykontrolle 75387 Neubulach-Altbulach wird per Lichtschrankenmessung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.
- Ausrichtung: Die Lichtschranken müssen parallel zueinander und zur Fahrbahn stehen.
- Störungen: Andere Fahrzeuge oder Gegenstände können die Lichtschranken unterbrechen.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Lichtschrankenmessung
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Bußgeldstelle Landkreis Calw.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
An der Handykontrolle 75387 Neubulach-Altbulach geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Handykontrolle 75387 Neubulach-Altbulach und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zur Handykontrolle 75387 Neubulach-Altbulach
Ich wurde an der Handykontrolle 75387 Neubulach-Altbulach geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach der Handykontrolle 75387 Neubulach-Altbulach Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach der Handykontrolle 75387 Neubulach-Altbulach?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Lichtschrankenmessung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zur Handykontrolle 75387 Neubulach-Altbulach ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.