Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wrestedt, auf der Bahnhofstraße, ggü. Schule, FR Uelzener Straße begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 und Foto 52 km/h. 90,00 € Bußgeld erhöht wegen Voreintragung

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen

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