Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 03.05.2016 in 74821 Mosbach-Diedesheim, auf der Heidelberger Straße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät 36 km/h. Verwarnungsgeld von 15,00 € wurde erhoben.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mosbach

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