Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 16.12.2015 Kassel, Fasanenweg in Höhe Nr. 2, Richtung stadtauswärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Foto 51 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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