Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 20.10.2015 in Stendal, Hansestadt, Hansestadt Stendal, OT Uchtspringe, Alte Hauptstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung  mit Lasergerät 71 km/h. Beweisfoto liegt vor.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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