Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Bretten, B 35 ( Alexanderplatz), Karlsruhe mit 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Bretten übersandt.
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