Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart – Vaihingen, auf der Krehlstraße, Oberlicht 10, Richtung Waldenburgstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 54 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen von Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandt.

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