Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fuldatal, OT Wahnhausen, auf der B 3, Bereich Fußgängerüberweg
um 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung mit Foto 81 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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