Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Geldern-Kapellen, auf der L 480, Mühlenwasser, Höhe Brücke Issumer Fleuth die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 78 km/h durch Messung mit Einseitensensor ES3.0. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Kleve

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