In Hamburg, auf der Blohmstraße, ggü. 22, i. R. Süden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 54 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg

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