Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 83629, Weyarn, auf der Miesbacher Str., Höhe Einmünd. Mangfallweg begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor ES3.0 82 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandte Anhörung.

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