Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, auf der Biebricher Allee, Rtg. Innenstadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 50 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Koaxialkabelmessung und Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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