Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Herne, Von-Waldthausen-Straße, FR Friedrich d. Große die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Radarmessung mit Traffipax Speedophot mit Foto ergab 46 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Herne

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