Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 31 km/h in 97277, Neubrunn, Schulbrunnenstraße, ggü. Hs.-Nr. 7 überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 mit Frontfoto 61 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Neubrunn übersandte Vordruck Fahrerfeststellung.

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