Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Münster, auf der Steinfurter Straße, Kortenbrede, FR York-Ring um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Anhörung zur Ordnungswidrigkeit übersandt. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax Speedophot, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Münster

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