Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Neustadt, Nienburger Straße 40, Richtung Himmelreich innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 74 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic Polyscan und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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