Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen.Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Münster, auf der Andreas-Hofer-Straße, vor Schule, Fahrtrichtung Wolbecker Str. um 26 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Traffipax Speedophot mit Foto 56 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Münster
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