Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bielefeld, August-Bebel-Str., vor Haus-Nr. 32, FR stadtauswärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 49 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bielefeld übersandt.
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