Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 101, Alte Auer Straße, Höhe Fußgängerampel, FR Aue, Later-Bensbach OT Lauter innerhalb geschlossener Ortschaften um 65 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 115 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.9 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis übersandte Formular Anhörung

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