Zentrale Bußgeldstelle Erzgebirgskreis

Die Zentrale Bußgeldstelle führt Verwarnungs- und Bußgeldverfahren nach dem OWiG im Straßenverkehr und in weiteren Fachbereichen durch. Sie ist außerdem für die Geschwindigkeitsüberwachung im Landkreis, die Vollstreckung von Fahrverboten und die Verkehrsüberwachung zuständig.

Stand der Angaben: September 2026 · Quelle: erzgebirgskreis.de, online-anhoerung.erzgebirgskreis.de

Kontakt

Anschrift
Paulus-Jenisius-Straße 43
09456 Annaberg-Buchholz
Postanschrift
Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz
Telefon
03733 831-5148
E-Mail
bussgeldstelle@kreis-erz.de
Erreichbar
Mo 8–12 Uhr, Di 8–18 Uhr, Mi geschlossen, Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr
Website
erzgebirgskreis.de

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Art
Bußgeldstelle eines Kreises
Bundesland
Sachsen
Messstellen
99 in unseren Unterlagen
Online-Portal der Behörde

Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.

Orte mit Messstellen

Nach unseren Unterlagen sind der Zentralen Bußgeldstelle Erzgebirgskreis 99 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen von der Zentralen Bußgeldstelle Erzgebirgskreis?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid von der Zentralen Bußgeldstelle Erzgebirgskreis erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Zentrale Bußgeldstelle Erzgebirgskreis?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 03733 831-5148, per E-Mail an bussgeldstelle@kreis-erz.de und schriftlich an Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Wofür ist die Zentrale Bußgeldstelle Erzgebirgskreis zuständig?

Die Zentrale Bußgeldstelle führt Verwarnungs- und Bußgeldverfahren nach dem OWiG im Straßenverkehr und in weiteren Fachbereichen durch. Sie ist außerdem für die Geschwindigkeitsüberwachung im Landkreis, die Vollstreckung von Fahrverboten und die Verkehrsüberwachung zuständig.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle Erzgebirgskreis ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Zentrale Bußgeldstelle Erzgebirgskreis?

Nach unseren Unterlagen sind der Zentralen Bußgeldstelle Erzgebirgskreis 99 Messstellen zugeordnet, vor allem in Großolbersdorf, Oelsnitz, Stollberg/Erzgebirge, Niederwürschnitz und Pockau. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

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