Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Schafflund, auf der Lecker Chaussee, B 199 um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 82 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Flensburg

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