Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 25.04.2016 wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in Mengebostel, L 163, Ri. Dorfmark, Abschnitt 95, km 2,252 um 50 km/h bei zulässigen 29 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät Leivtec XV3  79 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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