Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Ingolstadt, auf der Richard-Wagner-Straße, nach Alban-Berg-Straße, Ri. Hindenburgstraße um 33 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 83 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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