Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bad Honnef, auf der Rottbitzer Straße, Höhe Haus-Nr. 4 um 23 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 73 km/h, Beweismittel: Messgerät ES3.0 , Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Anhörung

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