Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Nürnberg, Große Straße, in Fahrtrichtung Volksfestplatz/Bayernstraße um 31 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Handmessgerät FG21P ergab 61 km/h, Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Nürnberg erließ Bußgeldbescheid

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