Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 72459, Albstadt, OD Laufener Str. 58, FR Ebingen um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 72 km/h, Beweismittel: Messung mit speedophot RADAR digital, Foto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Albstadt übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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