Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bremen, AB Zubringer Horn, FR A 27 um 28 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 78 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit

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