Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Nöbdenitz, auf der B 7, OL Burkersdorf um 35 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 85 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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