Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Trier, Stadt Trier, Krahnenufer um 35 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 85 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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