Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schortens, auf der Oldenburger Straße 74 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 69 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto. Verwarnungsgeld: 35,00 €
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Friesland übersandte Verwarnung/ Anhörung
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