Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Rostock, auf der B 103, Ecke Güstrower Straße, Richtung Warnemünde missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät PoliScan Speed mit Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock übersandte Anhörung des Betroffenen

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