Der Rotlichtverstoß in Rheine, Neuenkirchener Straße, Höhe VHS Musikschule wurde mittels Zeugenaussage der aufnehmenden Beamten dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt erhob 130,00 € Bußgeld -wg. Voreintragungen-

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