Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in 83676, Jachenau, St 2072, ggü. Hs.-Nr. 18-20 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 85 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 330 mit Foto. Bußgeld: 260,00 €, 2 Punkte

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Schreiben wurde von Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandt.

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