Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Haar, auf der Wasserburger Straße, ggü. Waldstr. ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 92 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Handmessgerät FG21P. Bußgeld: 160,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Schreiben wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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