Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 01.02.2016 in Jägersberg, auf der Kleinottweilerstraße, Ri. Kleinottweiler, innerhalb geschlossener Ortschaften um 31  km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Messgerät Leivtec XV3 81 km/h mit Beweisfoto. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25, § 25 Abs. 2a StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle Saarland übersandte Bußgeldbescheid

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