Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leipzig, auf der Lindenthaler Hauptstraße, Höhe Tannenwaldstraße mit 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Geschwindigkeitsmessung mit stat. Anlage TPH-S mit Foto ergab 52 km/h. Bußgeld: 80,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Leipzig

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