Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, auf der Mondstraße, Höhe An der Konradkirche, FR Warendorfer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 45 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 15 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Lasermessverfahren Riegl und Foto. 25,00 € Bußgeld wurden erhoben.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Münster

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