Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, auf der Winkelstraße, geg. 40 -30 mit 26 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Traffipax-speedophot mit Camera III und Foto. Bußgeld: 100,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat, § 25 Abs 2a StVG
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Stadt Chemnitz übersandt.
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