Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 83043, Bad Aibling, auf der Heubergstraße, um 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: SpeedoPhot digital 41 km/h mit Bild, Bußgeld: 25,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland erließ Bußgeldbescheid

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