Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Ludwigsburg, auf der Markgrönninger Starße ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 72 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät RIRGL FG21-P

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Ludwigsburg übersandt.

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