Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Langlingen, K 51, Höhe km 0,3, FR Bröckel. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan FM1 mit Frontfoto 90 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Celle erhob 260,00 € Bußgeld

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