Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Unterföhring, A 99, Ri AK Süd (A8), Abschnitt 439, km 3.150 – 5.820 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan Speed in Enforcement und Foto 89 km/h. Bußgeld: 120,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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