Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 191, in Sanitz, Ribitzner Straße, Hh Kita, ggü. Nr. 6a, in Rtg. B 110 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 58 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Radarmessung  Speedophot Radar digital und Frontfoto. Bußgeld: 100,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock

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