Der Verstoß gegen die zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 04.04.2016 in Kirkel-Neuhäusel, Kaiserstraße, i. R. Limbach. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec XV3 80 km/h. Foto liegt vor

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Saar-Pfalz-Kreis

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