In der Gemeinde Elz, auf der Pfortenstraße 7/9 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 56 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Die Messung erfolgte mit Lasergerät mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat,  § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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