Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Rohrbach, auf der Kirchhofstraße, i.R. Obere Kaiserstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 59 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h und wurde mittels Messgerät: Leivtec XV3 und Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Saar-Pfalz-Kreis übersandt.

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